Grundlagen der Anwaltsvergütung

Der Stundenansatz beträgt in der Regel zwischen CHF 250 und CHF 350 (zuzüglich MWST). 

 

Die Vergütungsvereinbarung berücksichtigt insbesondere die Bedeutung und der Aufwand des Mandates, spezielle Fach- und Fremdsprachenkenntnisse, sowie besondere Schwierigkeiten des Falles.

 

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich die Fallanmeldung zur Prüfung der Kostendeckung.

Der Stundenansatz iust auch abhängig der finanziellen Verhältnisse der Klientschaft, die Höhe der Streitsumme. Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in bestimmten Verfahren unter Umständen unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung verlangt werden. 

 

Für Fälle in Deutschland:

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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